Liebe Leserinnen und Leser,
das zweite Quartal 2026 verabschiedet sich mit einer bundesweiten Hitzewelle und gibt einen ersten Vorgeschmack auf die anstehende Sommerferienzeit. Auch in den vergangenen drei Monaten haben sich einige interessante Neuerungen ergeben, die wir gerne mit Ihnen in der neuen Ausgabe des Newsletters zum Projekt Digitaler Gewerbesteuerbescheid betrachten möchten.
Lassen Sie uns gemeinsam den Blick auf die folgenden Themen der Ausgabe des Newsletters Q2/2026 werfen:
- Überblick zum Status der neuen Formate der Grundlagenbescheide/-mitteilungen
- Veröffentlichung XUnternehmen Version 1.5
- Freischaltung elektronischer Bekanntgabewunsch durch weitere Steuersoftwarehersteller
- Lagebericht Rollout
- Update aus der Servicestelle Kommunale Koordinations (KoKo)
Mit freundlichen Grüßen
Marius Dehmer
Aktuelle Informationen
Status der neuen Formate der Grundlagenbescheide/-mitteilungen
Ein weiterer wichtiger Meilenstein steht unmittelbar bevor: Mit dem Produktivgang der Zerlegungsbescheide in Nordrhein-Westfalen (NRW) erreicht die technische Umsetzung der elektronischen Grundlagenbescheide – also der Zerlegungsbescheide und Messbetragsmitteilungen – an die Kommunen in den kommenden Tagen einen entscheidenden Schritt.
Ab Anfang Juli können Kommunen die produktive Nutzung beantragen und elektronische Zerlegungsbescheide aus NRW empfangen. Für diese Bescheidart aus NRW entfällt das Papier dann vollständig – ein spürbarer Gewinn an Effizienz. Im weiteren Verlauf dieses Jahres sollen die ersten weiteren (K1-)Länder folgen, sodass das Verfahren voraussichtlich im Jahr 2027 vollständig ausgerollt sein soll. Für die elektronischen Messbetragsmitteilungen an die Kommunen lässt sich der etablierte Prozess entsprechend nachnutzen; auch dieser wird voraussichtlich im Laufe des Jahres 2027 verfügbar sein.
Einen praktischen Ratgeber für Kommunen, HKR-Hersteller und IT-Dienstleister rund um das Thema bietet das FAQ Grundlagenbescheide. Dort finden Sie Antworten auf technische Fragen sowie hilfreiche Hintergrundinformationen.
Veröffentlichung XUnternehmen Version 1.5
Pünktlich zum 1. Mai 2026 ist die neue Version 1.5 des Standards XUnternehmen.Gewerbesteuer im XRepository erschienen und steht dort ab sofort zum Download bereit. Im Fokus der Änderungen stehen Anpassungen, die bestehende Datenstrukturen und fachliche Beschreibungen schärfen, einzelne Inhalte konsistenter ausformulieren und die Umsetzbarkeit des Standards spürbar verbessern.
Gleichzeitig richtet sich der Blick bereits nach vorn: Die Arbeiten an der Version 1.6 haben begonnen – ein weiterer Schritt in der kontinuierlichen Weiterentwicklung des Standards. Damit neue Anforderungen frühzeitig einfließen und praktische Erfahrungen aus der Anwendung berücksichtigt werden können, freut sich das Projekt über Ihre Rückmeldungen: Änderungsanträge und Hinweise für die kommende Version können Sie formlos an das Postfach kontakt@xunternehmen.de richten.
Meilenstein: Freischaltung elektronischer Bekanntgabewunsch durch weitere Steuersoftwarehersteller
Besonders freuen wir uns über die Entwicklung, dass der elektronische Bekanntgabewunsch für Steuerberatungen und Unternehmenskunden nun noch breiter verfügbar und einfacher zugänglich wird!
Neben der bisher in der Pilotierung aktiven DATEV, haben im vergangenen Quartal die Steuersoftwareanbieter Wolters Kluwer (mit dem Produkt Addison) und SIMBA produktiv die Möglichkeit geschaffen den elektronischen Bekanntgabewunsch direkt bei der Gewerbesteuererklärung zu hinterlegen und zu übermitteln. Durch diesen Schritt wird der Reifegrad des Prozesses rund um den digitalen Gewerbesteuerbescheid auf ein neues Level gehoben. Wir bedanken uns an dieser Stelle vielmals für die konstruktive Zusammenarbeit und wünschen allen Kunden viel Freude mit den neuen Lösungen.
Dadurch, dass die Produktivschaltungen immer mehr Steuerberatungen den elektronischen Bekanntgabewunsch zugänglich macht, wird es gleichzeitig auch immer mehr Kommunen ermöglicht, die neue HKR-Funktion des digitalen Gewerbesteuerbescheids, in Form eines PDF/A-3 inkl. eingebettetem, maschinenlesbarem XML-Datensatz einzusetzen. Damit werden die Digitalisierungsfortschritte im Öffentlichen Bereich auch für die Privatwirtschaft immer sichtbarer und unterstützen damit die sonstigen Anstrengungen und Projekte der Kommunen im OZG-Umfeld.
Zusätzlich wird damit insgesamt auch das Konzept der Clusterbildung im Rahmen der Pilotierung von Steuerberatern in interessierten Großstädten und Regionen gestützt, welches sich u.a. im Großraum München, Hannover, Magdeburg oder in Vorpommern durch den Anstieg engagierter Steuerberaterbüros mit elektronischem Bekanntgabewunsch bei der Gewerbesteuer widerspiegelt.
Lagebericht Rollout: Wir nehmen weiter Fahrt auf
Länderarbeitskreise: Das Format trägt
Auch im 2. Quartal haben unsere bewährten Länderarbeitskreise in den gewohnten Konstellationen stattgefunden – mit unverändert großem Zuspruch. Spannend dabei: Es zeigt sich ein ganz natürlicher Generationenwechsel. Während bereits produktiv geschaltete Kommunen nach und nach den Staffelstab weitergeben, rücken motivierte neue Pilot- und Testkommunen nach. Dass die Teilnehmendenzahl dabei konstant bei rund 300 Personen bleibt, ist das beste Zeichen dafür, dass das Format lebt und trägt.
Nach der zweimonatigen Sommerpause geht es zu Beginn des 4. Quartals in die nächste Runde. Alle kommenden Termine finden Sie wie gewohnt hier.
Aktuelle Zahlen im Überblick: Kräftiges Wachstum auf allen Ebenen
Der Schwung ist deutlich spürbar: Die Zahl der Pilotkommunen ist im 2. Quartal auf stolze 2.115 gewachsen, die der Testkommunen auf 950 gestiegen. Hinzu kamen mehrere Onboardings mit rund 30 hauptamtlichen Verwaltungen, die zusammen über 70 Kommunen vertreten. Besonders erfreulich: Immer mehr Groß- und Mittelstädte, die bislang noch nicht dabei waren, zeigen spürbar Interesse – ein starkes Signal für die Strahlkraft des Projekts.
Die Verbreitung und der Bekanntheitsgrad des digitalen Gewerbesteuerbescheids haben sich durch neue produktive Verwaltungen merklich beschleunigt: Mit bislang vierundzwanzig erfassten neuen Erstbekanntgaben hat das Jahr 2026 bereits im 1. Halbjahr das Jahr 2025 mit seinen insgesamt vierundzwanzig Erstbekanntgaben eingeholt.
Jüngst waren dies die hauptamtlichen Verwaltungen der Verbandsgemeinde Landstuhl, Stadt Ginsheim-Gustavsburg, Stadt St. Ingbert, Amt Rostocker Heide, Verbandsgemeinde Bodenheim, Amt Ziesar, Gemeinde Grafschaft, Gemeinde Hüttenberg (Hessen), Verbandsgemeinde Bad Bergzabern, Stadt Fulda und Stadt Kaiserslautern.
Damit sind bundesweit nun 408 Kommunen produktiv. Rheinland-Pfalz ist mit erfolgreichen Erstbekanntgaben in einundzwanzig hauptamtlichen Verwaltungen und deren 309 produktiven Kommunen weiterhin der Spitzenreiter unter den Bundesländern.
Neue Initiativen: Mit kommunalen Sprechstunden in Sachsen-Anhalt bis zum Jahresende
Das Projekt geht noch gezielter auf die regionalen Gegebenheiten ein: Gemeinsam mit dem Digitalisierungs- und Finanzministerium Sachsen-Anhalt wurde eine neue Initiative gestartet. Bis zum Jahresende finden mehrere kommunale Sprechstunden statt – jeweils zugeschnitten auf einen einzelnen HKR-Hersteller und unter direkter Einbindung der Hersteller selbst.
Die Idee dahinter ist so einfach wie wirkungsvoll: Kommunen lernen von Kommunen. Verwaltungen, die bereits weiter fortgeschritten sind, teilen ihre Tipps und Tricks bei der Einführung – und geben damit allen anderen Rückenwind. Auf diese Weise soll die Quote der Produktivkommunen im 2. Halbjahr spürbar erhöht werden. Als ZPS Hessen KoKo bringt das Projekt über seinen Service Desk seine Erfahrungen mit den HKR-Herstellern und deren Entwicklungspartnerkommunen ein.
Update aus der Servicestelle Kommunale Koordination (KoKo)
Auch im vergangenen Quartal war die KoKo mit zahlreichen Aktivitäten für die Kommunen im Einsatz. Einen Überblick über die wichtigsten Themen erhalten Sie im Folgenden.
Sondertermin „Messbetragsmitteilung neu"
In einem eigens anberaumten Sondertermin hat die KoKo gemeinsam mit ihren Teilnehmenden und Fachexpertinnen und -experten die neue Spezifikation der Messbetragsmitteilung vorgestellt und besprochen. Angedacht ist ein bundeseinheitlicher Datenaustauschstandard – analog zum digitalen Gewerbesteuerbescheid im Format PDF/A-3.
Der Termin war von einem aktiven und konstruktiven Austausch geprägt: In einer offenen Fragerunde wurde unter anderem über Umfang und Inhalt des neuen Datensatzes diskutiert. Im Nachgang haben mehrere Kommunen zusätzliche Prüfkriterien für den neuen Datensatz vorgeschlagen, die derzeit auf ihre Umsetzbarkeit hin geprüft werden.
Gerade dieser konstruktive Dialog zeigt den großen Mehrwert des neuen Formats: Ein maschinenlesbarer Datensatz im XML-Format bringt die Kommunen mit auswertbaren Prüfkriterien spürbar weiter und macht ihre tägliche Arbeit deutlich effizienter.
Außenkommunikation und Projektvorstellungen
Das Interesse am Projekt ist ungebrochen hoch: Im vergangenen Quartal erreichten die KoKo zahlreiche Anfragen für Projektvorstellungen. Die Bandbreite war beachtlich und reichte von Vorträgen beim Deutschen Städtetag und beim Städtetag Nordrhein-Westfalen über kommunale Fachtagungen – etwa die Steueramtstagung des Main-Kinzig-Kreises – bis hin zu Fachsitzungen von Wirtschaftsverbänden wie dem BDI e.V. Auch für das kommende Quartal liegen bereits erste Anfragen vor.
Die ZPS KoKo steht Ihnen für Vorträge und Projektvorstellungen weiterhin gerne als Ansprechpartnerin zur Verfügung. Sprechen Sie uns einfach an.
Möchten Sie als Kommune oder HKR-Hersteller am Projekt Digitaler Gewerbesteuerbescheid partizipieren? Kommen Sie gerne über sdeg@init.de oder das Kontaktformular auf uns zu!